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Antrag der Landesregierung auf Entscheidung des Bundes- und Verfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der 5 % Klausel im Gemeindewahlgesetz (Gültigkeit der Kommunalwahl in Duisburg am 9.11.1952)
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Antrag der Landesregierung auf Entscheidung des Bundes- und Verfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der 5 % Klausel im Gemeindewahlgesetz (Gültigkeit der Kommunalwahl in Duisburg am 9.11.1952)