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Gemeindeeinteilungen (Teilungen und Eingliederungen), OA Künzelsau
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 Kreisregierung Ellwangen
Kreisregierung Ellwangen >> 11. Gemeinden >> 11.3 Gemeindeverfassung, -einteilung und -bezirk >> 11.3.2 Gemeindeeinteilungen und - bezirke
1823-1891
Enthält: Veränderungen in der Gemeindeeinteilung von Gaisbach, Kirchensall und Kupferzell, Organisation der neu gebildeten Gemeinde Neureut, Qu. 1-21, 1825-1836 (Prov.: Königl. fürstl. Amt Künzelsau, 1831, 1836, mit Vorakten Oberamt Öhringen, 1825-1827); Trennung der Parzelle Rodachshof vom Gemeindeverband Ingelfingen und deren Vereinigung mit der zusammengesetzten Gemeinde Belsenberg, Qu. 1-6, 1859; Zuteilung der Weiler Eichelshof und Spitzenhof von der Gemeinde Berlichingen zur Gemeinde Bieringen, Qu. 1-12, 1823-1824; Trennung der Weiler Büschelhof, Eichelshof, Muthof, Schleierhof und Spitzenhof von der Gemeinde Westernhausen und deren Vereinigung als eigene Gemeinde unter dem Namen Muthof, 1 Bü., 1828-1843; Trennung der Teilgemeinden Eichelshof und Spitzenhof vom Gemeindeverband Muthof und deren Zuteilung zur Gesamtgemeinde Schöntal, Qu. 1-42, 1874-1888; Gesuch der Teilgemeinde Sonnhofen um Trennung von der Gemeinde Buchenbach und Zuteilung zur Gemeinde Nitzenhausen, Qu. 1-28, 1896-1871; Bildung der Gemeinde Criesbach, Qu. 1-8, 1826, 1832, 1837; Gesuch der Einwohner des Weilers Halberg um Trennung vom Gemeindeverband Westernhausen und Zuteilung zum Gemeindeverband Diebach, Qu. 1-3, 1827, sowie Trennung von der Gemeinde Diebach und Zuteilung zur Stadtgemeinde Niedernhall, Qu. 1-2, 1834; Trennung des Weilers Halsberg von der Gemeinde Diebach und Zuteilung zum Gemeindeverband Crispenhofen, Qu. 1-9, 1848-1849; Gesuch der Teilgemeinde Stachenhausen um Trennung von der Gesamtgemeinde Dörrenzimmern zwecks Bildung einer eigenen Gemeinde, Qu. 1-17, 1833, 1890-1891; Vereinigung der Markungen der verödeten Weiler Althollenbach und Ozendorf mit dem Markungs- und Gemeindeverband Hollenbach, Beschwerde der Gemeinden Herbsthausen und Rot, OA Mergentheim, wegen der Ablösbarkeit ihrer Schafweiderechte (Übertriebsrechte) auf der Markung Hollenbach, Qu. 1-42, 1850-1869 (Vorprov.: Min. d. Innern, Kommission für Bereinigung des Gemeindeverbandes, 1850-1859); Durchführung des Art. 7 des Bürgerrechtsgesetzes in der zusammengesetzten Gemeinde Ingelfingen, Qu. 1-3, (1828) 1839-1840; Trennung der Parzelle Zottishofen vom Gemeindeverband Laßbach und deren Vereinigung mit der Gemeinde Jungholzhausen, Qu. 1-16, 1850-1851; Trennung der Teilgemeinde Dörrhof vom Gemeindeverband Döttingen und deren Zuteilung zum Gemeindebezirk Jungholzhausen, Qu. 1-6, 1877; Durchführung des Art. 7 des Bürgerrechtsgesetzes im Gemeindeverband Laßbach, Qu. 1-4, 1832-1833; Gesuch der Gemeinde Aschhausen um Trennung der Parzellen Hopfengarten und Weigental vom Gemeindeverband Oberkessach zwecks Wiedervereinigung mit Aschhausen, Qu. 1-6, 1833; Gesuch des Freiherrn Gustav von Berlichingen-Rossach um Eingliederung des von ihm gekauften, auf den Gemarkungen Berlichingen und Schöntal gelegenen Staatswaldes "Storchenwald" in die Markung Rossach, Gde. Schöntal, Qu. 1-3, (1827) 1829.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.