Johann Stevening (Stevenynch) bekundet, nur die in der inserierten Urkunde Bischof Heidenrichs vom selben Tag bezeichneten Rechte an den ihm verpfändeten 12 Mark zu haben, und kündigt sein Siegel an. die beati Thome apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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