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Enthält u.a.: Jahresbericht.- Ausnahmebewilligung.- Hohlraum über dem Füllort des Vertrauenschachtes.- Umstellung der Wetterführung und der Förderanlage auf den Vertrauenschacht.- Verfüllung des Gottes-Segen-Schachtes.
Akten
Darin: Maschinenzeichnung.
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).