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Graf Anton Günther von Oldenburg beurkundet folgendes: Am 14.7.1634 habe er den Rechtskundigen Herman Mylius als Sekretär bei der Kanzlei, 1642 als Rat, 1647 als Landrichter der Herrlichkeit Kniphausen bestallt. Dabei habe sich dieser sowohl in den noch jetzt anhaltenden Kriegszeiten, in denen die Grafschaft verschont geblieben sei, wie auch in der Weserzollsache und anderen Staatshandlungen auf Gesandtschaften verdient gemacht. Dafür verleiht er ihm ein Stück Land (von 170 Jück) an dem von ihm (dem Grafen) auf eigene Kosten eingedeichten Neuen Hoben (= Gnadenfeld), das der Hofmeister Hans Wilhelm Vitzthum von Eckstädt (Hannß Wilhelm von Vitzthumb zu Eckstadt) am 19.4.1645 und der Amtsschreiber zu Ovelgönne Anthon Hoting anweisen ließen, als erbliches und von allen Abgaben freies Eigentum. Datierung: 1648 Juni 17

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Niedersächsisches Landesarchiv
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