Konrad von Stetten d.J., Bürger zu Hall, bekundet den Heiratsvertrag der Katharina Vetterin, Tochter des Wilhelm Vetter, mit seinem Bruder Hans von Stetten. Danach soll seine Schwägerin mit 600 Gulden rheinisch Heiratsgut, 600 Gulden rheinisch Wiederlegung und 100 Gulden rheinisch Morgengabe auf seine und seines Bruders Güter verwiesen werden. Bei kinderlosem Tod der Frau erbt der Mann diese 1300 Gulden, beider Silbergeschirr, Betten, Bettzeug, Hausrat, ohne Anspruch auf sonstige Güter der Frau. Bei kinderlosem Tod des Mannes erbt die Frau die 1300 Gulden, die Kleinodien, das Gewand, das zu seinem Leibe gehört hat, Silbergeschirr [usw. wie oben]. Sind Kinder vorhanden, ist die Frau beim Tod des Mannes Gesamterbin und Vermögensverwalterin, die jährlich vor Verwandten, halb von der Vaterseite, halb von der Mutterseite Rechnung zu legen hat. Bei Vermögenstrennung wird ihr je Kind bis zu drei Kindern 100 Gulden abgezogen, erhält sie alle Kleinodien, Gewand, Gebende, die zu ihrem Leib gehören, und die Hälfte vom Silbergeschirr, Hausrat, Betten, Bettzeug. Stirbt der Vater der Katherina Vetterin, erbt sie mit den Geschwistern zu gleichen Teilen. Der Aussteller legt weiter die in Nördlingen nicht gefertigte, durch Urteil auf Klage des Vetter ihm aufgetragene Verweisung der 1300 Gulden fest: 800 Gulden auf den Gütern seines Bruders Hans von Stetten zu Sanzenbach und zwar auf der Behausung mit Graben, Baum- und Krautgarten, auf fünf Gütern, Inhaber 1: Engil Baur (Beurin), Gült: 1 Pfund 5 Schilling Heller, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn; Inhaber 2: Schmid, Gült: 3 Gulden, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn; Inhaber 3: Heinz Beck, Gült: 2 Pfund ohne 1 Schilling Heller, 4 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn; Inhaber 4: Walter Seger, Gült: 30 Schilling Heller, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn; Inhaber 5: Seitz Hübner, Gült: 1 Gulden, 1 Scheffel Korn, 2 Käse, 20 Eier, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn), auf einzelnen Gärten, Wiesen und Äckern, Inhaber: Hans Gutmann, Konz Heider, Walter Seger, Gült: 2 Schilling Heller bis 1/2 Gulden, auch 6 Viertel bzw. 3 Viertel Dinkel; zu Dendelbach (Tennelbach) auf 24 Morgen Weingärten, den Hölzern, dem See, 28 Tagwerk Wiesen, dem Gereut, der Kelter, dem Kelteracker, einem Gütlein, Inhaber: Marquard Sohnin (Senin), Gült: 5 Schilling Heller, drei Wiesen, Inhaber: Peter Jamer, Seitz Ritter, Ulrich von Uttenhofen, Gült: 2 Herbsthühner bis 1 1/2 Gulden, 2 Herbsthühner, zwei Weingärten, Inhaber: Peter Jamer, Speyrlin, Gült: das Vierteil bzw. 2 Herbsthühner, auf dem Holz am Bulberg, im Kessel, beim Molkenbronnen, auf dem Tannenwäldlein im Selbach, dem Holz im Birkach, am Heimenberge, am Sittenhardter Pfad und der Riedener Gemeinde. Mit 300 Gulden verweist der Aussteller seine Schwägerin auf eigene Güter zu Enslingen, und zwar auf den Hof, Inhaber: Vahmann, Gült: 4 Pfund 5 Schilling Heller, 2 Gänse, 4 Herbsthühner, 2 Fastnachtshühner, im Eigenbau betriebene Weingärten und zwei ausgeliehene Weingärten; zu den Erlin auf zwei Güter, Inhaber 1: Rau Hofmann, Gült: 12 Schilling Heller, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn; Inhaber 2: Marquard Heisler, Gült: 5 Schilling Heller, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn, und einzelne Güterstücke; zu Engelhofen (Engelbrechtzhofen) auf der Weilerin Gut, Inhaber: Konz Mülner, Gült: 5 Schilling Heller, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn, und bei Hall auf den Hasenbühl und seine dortigen 5 Tagwerk Wiesen. Aus dem Hof des Bruders zu Sanzenbach soll dieser ein Leibgedinge des Walter Goldschmied (Goltsmit), Kaplans zu Gelbingen, in Höhe von 10 Gulden ablösen und die Güter, die den Seutern (Sutern) für 20 Gulden versetzt sind, und dann die 200 Gulden, die jetzt auf die Wiesen des Ausstellers verwiesen sind, auf diese Güter legen.