Gemeinderolle für die Gemeinde Saarbrücken, in welcher das Gemeinderecht von dem Besitze eines Wohnhauses und Zahlung einer Hauptgrundsteuer von mindestens 2 Taler bzw. 6 Mark oder von Zahlung der klassifizierten Einkommensteuer oder einer Klassensteuer von mindestens 4 Taler bzw. 12 Mark abhängig gemacht ist