Urkunde Walters des Schwertfürben, Bürgers zu Memmingen, über seinen Verzicht auf seine von Heinrich von Hattenberg stammenden Ansprüche auf Güter zu Kalden und Diesenbach zugunsten des Ritters Konrad von Rothenstein, der diese Güter von Swigger von Mindelberg und Hans Truchseß von Waldburg erkauft hat. s. Urk. 161; [Überlieferung: Ausfertigung]