Untersuchungsverfahren gegen Verwaltungsbeamte in den Rheinprovinzen aufgrund der Kabinettsorder vom 6. März 1821, Beiheft: In Antrag gebrachte Modifikation der Kabinettsorder vom 2. August 1834 über die Strafgesetze und das Untersuchungsverfahren gegen Beamte in der Rheinprovinz