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Der Abgesang des Provisionsvertreters
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Enthält: Ein Provisionsvertreter verkauft Kleidung für 52 DM an eine Frau und verspricht ihr, einen Teil der Ware, die ihr zu klein ist, umzutauschen, aber anstatt dieses zu tun, verkauft er die Kleidung [Name maskiert] der Textilfirma davon zu erzählen oder der Käuferin die andere umgetauschte Ware zu liefern, weshalb ihn der Ahrensburger Amtsrichter wegen Unterschlagung zu 50 DM Geldstrafe verurteilt
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