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Abgrabung der Pockauwasser durch die Reitzenhainer Müller zum Nachteil des Zeuggrabens, Bd. 11, Beilage
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Enthält u.a.: Abschrift aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Sachsen von 1848.- Kostenvoranschlag und Reparatur des Zeuggrabens.
Akten
Darin: Bl. 42: Flurkartenauszug der Gegend am Floßteich, der Neuen Welt und der Reißigmühle an der Schwarzen Pockau bei Reitzenhain und dem Forstrevier Ulmbach [Jilmova] (0,35 x 0,25).
Bl. 43: Desgl. der Gegend am Floßteich bei Satzung (0,19 x 0,61).
Registratursignatur: Lit. Z, Nr. 2450, Vol. XI, III 24, MRv
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).