Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Einsendung von Nachweisungen durch die Regierungen von Objekten, die im preußischen Zolltarif nicht enthalten sind und auch nicht zu den Waren gehören, die nach Nr. 27 des Zolltarifs dem allgemeinen Satz von 8 Groschen pro Zentner unterliegen
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Einsendung von Nachweisungen durch die Regierungen von Objekten, die im preußischen Zolltarif nicht enthalten sind und auch nicht zu den Waren gehören, die nach Nr. 27 des Zolltarifs dem allgemeinen Satz von 8 Groschen pro Zentner unterliegen