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Verdacht der Wahlfälschung in Tangstedt wurde durch einen Freispruch bereinigt
Enthält: Der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende [Name maskiert] aus Tangstedt wird vom Schöffengericht Bad Oldesloe von der Anklage der fortgesetzten Wahlfälschung und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Wahl 1971 freigesprochen, da zu viele Unklarheiten vorliegen und die Argumente des Verteidigers anerkannt werden. Die Staatsanwaltschaft sieht die Taten in zwei Fällen, die [Name maskiert] in einem später wiederrufenden Teilgeständnis zugegeben hat, als erwiesen an, was auch die Sachverständigengutachten bestätigen. [Name maskiert] soll [Name maskiert] auf fremden Wahlzetteln Kreuze für die SPD gemacht haben.
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