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Beschwerde des Christoph Schnepf, Regierungsfunktionär in Augsburg, wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte
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Enthält: Darin: Schnepf, Christoph, Aktenmäßiger Nachweis, daß der Artikel I. des Gesetzes vom 4. Juni 1848 über die Aufhebung der standes- und gutsherrl. Gerichtsbarkeit materiell unrichtig und formell ungültig ist, Augsburg 1861