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Nutzung von Nichtholzbodenflächen, Quellen und Wasserläufen
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Enthält u. a.: Generalverordnungen.- Allgemeine Bedingungen für die Verpachtung von Nichtholzbodenflächen im Bereich der fiskalischen Forstverwaltung.- Mietbedingungen für Wohnungen.- Verzeichnis der an den sächsischen Staat zur Aufforstung übergangenen Flurstücke in Zöbigker-Prödel.
Akten
Darin: 2 Pläne.
Registratursignatur: A, Kap. IV, Nr. 2
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).