Der Vertrag mit dem Kloster Ottobeuren wegen der Grenze der hohen Obrigkeit, des Wildbanns und Forsts und der Dienste und Reissteuer der kemptischen Eigenleute und Zinser im Ottobeurer Gebiet, dann der Bevogtung von Waisen; [Überlieferung: Ausfertigungen, Abschriften]