Das Kloster Allerheiligen verzichtet auf einen an einem Grundstück zu Bottenau haftenden Bodenzins von 5 Schilling und Fall zugunsten des Johann Daniel Reichshoffer zu Straßburg, wogegen dieser auf einen ihm zustehenden Zins von 6 Schilling und 2 Kappen, ruhend auf einem dem Gotteshaus gehörigen halben Platz zu Oberkirch, darauf der neue Bau zu Oberkirch stehen soll, zugunsten des Klosters verzichtet.