Kurfürst Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels als Bischof von Münster belehnt seinen Erbkämmerer, Geheimen Rat und Drosten zu Vechta, Wilhelm Ferdinand Freiherr von Galen, mit dem lehnrührigen Hause Bisting mit allem Zubehör und Gerechtigkeiten im Kirchspiel Rinkerode, das bereits der vorherige Fürstbischof ihm zu Lehen gegeben hatte. Die Lehnsurkunde wird dem bevollmächtigten fürstlich-münsterischen Kanzleiagenten Franz Wilhelm Gerhardi ausgehändigt. Zeugen: Bernhard Anton Homeier, Johann Henrich Zurmühlen, Ferdinand Theodor Gröninger und Gottfried Anton Engeler, allesamt der Rechten Doktoren, Lehnkommissare und Hofräte. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn