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Wahlverordnungen für die Gemeindevertreter vom 23. November 1920 (§ 14 der LGO vom 20. Mai 1920); Gemeindevertreterwahlen; Zusammenlegung von Gemeinden aus Anlaß der Wahlen; Gesetz zur Ausführung von § 16, Absatz 2, der LGO

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Landeshauptarchiv Schwerin
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