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Undichte Gewebe, anderweit nicht genannte, ganz oder teilweise aus Seide (Gaze, Krepp, Flor und dergleichen) zum Besticken, auf Erlaubnisschein unter Überwachung der Verwendung. Nummer des Zolltarifs 408 Anmerkung
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Undichte Gewebe, anderweit nicht genannte, ganz oder teilweise aus Seide (Gaze, Krepp, Flor und dergleichen) zum Besticken, auf Erlaubnisschein unter Überwachung der Verwendung. Nummer des Zolltarifs 408 Anmerkung
Finanzministerium >> 06 Abteilung für indirekte Steuern und Zölle >> 06.04 Abgabentarife, Handel und Verkehr >> 06.04.01 Abgabentarife >> 06.04.01.02 Nomenklatur des Zolltarifs von 1905