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Johan Lucklnowe bezeugt, dass er dem Abt zu Werden für die folgenden zwei Jahre eine jährliche Rente in Höhe von 8 Mark Geldes, stammend aus dem Abdynchove bei Werne, einem Burglehen, und weitere 2 Mark aus dem genannten Hof, ferner aus Sweder gude vyr Kemans to Harsappe und anderen ihm gehörenden Gütern, zahlbar am St- Walburga-Tag, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 104 Mark Wernsches pagamentes verkauft habe. Als Prinzipalbürgen werden Henrike Lucklnowe, Bruder des Johann Lucklnowe, und Reyneken van Scheven genannt. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung. Siegelankündigung des Ausstellers und seiner Bürgen. millesimo trecentesimo octagesimo die quinta decima mensa Aprilis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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