Kanzler und Räte Graf Anton Günthers von Oldenburg befreien die Eingesessenen auf dem Damm, in der Mühlenstraße, in Osternburg und Bümmerstede sowie die Streichsleute auf ihr Gesuch von der Verpflichtung, die Leiter am Hochgericht aufrichten und abnehmen zu müssen, und übertragen die Verpflichtung gegen Zahlung von 50 Reichatalern auf den Scharfrichter Matthias Ewerts. 1645 August 28 (am acht und zwantzigsten tag monats August)