Nicolaus Berninck, Prior, Diricus Dreyer, Subprior, Henricus Hardenacke, Prokurator, und der Konvent zu Benthlage, "capit-tulariter vergaddert", nehmen den Hinrich van Dalsten, des verstorbenen Johan und seiner Frau Gese echten Sohn, aus dem Hof zu Dalsten, Kirchspiel Soltesberghen, zur Wohnung im Konvente an, unterhalten ihn lebenslänglich "in Kost, beer und kleidige ... van unsen wande mit kappen und koegelen" wie die Brüder des Konvents. Er wird mit einer guten Kammer versorgt und soll mit den Laienbrüdern "in eren Reventer" essen und "myt erer dagelicks porcie nha daghes tyden" zufrieden sein, bei Krankheit soll ihm wie den Konventsbrüdern gedient werden, er soll zu keiner schweren Arbeit verpflichtet sein, als Schneider soll er jedoch der klösterlichen "snyderye" zum besten vorstehen. In der "boutyt" soll er Heu und Korn "marnen" helfen, im Winter "tot unser heren wormhuiss und staven" Holz hauen helfen, wie des Konvents "schroeders" auch sonst getan haben; "kuisheyt und einsamkeit" werden ihm vorgeschrieben, auch sonst soll er sich nach den Ordensregeln halten. Vergeht er sich, verfällt die von ihm erbrachte Geldsumme und die vorstehenden Zusagen sind nichtig; nach seinem Tode verbleibt sein Eingebrachtes dem Konvent. Zeugen: Johan Schulte Swevinck, Gerdt Hinrickinck, Lambert Oldemeyer, Berndt Schulte Dalsten, Hinrichs Stiefvater, und Gertt van Dalsten, Hinrichs Bruder. Das Konventssiegel wird angehängt. am daghe Michaelis archangeli