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Bestimmungen für sächsische Grenzzollämter für die Einfuhr ausländischer Manufakturwaren für den inneren Verbrauch sowie hochbesteuerter Spezerei- und Materialwaren. Rückkehr inländischen Manufakturwaren von den Leipziger Messen, Bd. 2
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Bestimmungen für sächsische Grenzzollämter für die Einfuhr ausländischer Manufakturwaren für den inneren Verbrauch sowie hochbesteuerter Spezerei- und Materialwaren. Rückkehr inländischen Manufakturwaren von den Leipziger Messen, Bd. 2
Finanzministerium >> 06 Abteilung für indirekte Steuern und Zölle >> 06.04 Abgabentarife, Handel und Verkehr >> 06.04.03 Handel mit deutschen Bundesstaaten. Zollverein >> 06.04.03.20 Sachsen