Rekursbeschwerde des Stadt- und Stiftungsrats zu Biberach wegen Abweisung seiner Gesuche um Übernahme der zwischen Biberach und Birkendorf an der Ulmer und Memminger Straße über die Riß führenden Brücke in Staatsadministration, Anspruch des Stiftungsrats auf unentgeltliche Aufhebung der halben Baulast an dieser sogenannten Spitalbrücke