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Mainz (Mariengreden): Die Richter des Mainzer Stuhles beurkunden, dass der Rechtsstreit zwischen dem Stift St. Maria ad Gradus zu Mainz einerseits...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 11 Orte, Buchstabe M >> 11.1 Mainz >> 11.1.30 Mainz (Mariengreden)
1240 April 9
Original-Pergament, Siegel ab
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Mainz (Mariengreden): Die Richter des Mainzer Stuhles beurkunden, dass der Rechtsstreit zwischen dem Stift St. Maria ad Gradus zu Mainz einerseits und Heinrich und Helfrich, Söhnen des verstorbenen Heinrich v. Rüdinkheim andererseits über Neuland und Zehnten bei Diebach und Güter des Stiftes in Hagenau, in deren Besitz Heinrich und Helfrich ihrem Vater nach Erbrecht gefolgt sein wollen, durch Vermittlung von Konrad, Abt von St. Alban zu Mainz und Ritter Konrad v. Bergen in der Weise beigelegt wurde, dass Heinrich und Helfrich die genannten Güter dem Kloster auftrugen und zusammen mit Helfrichs Verlobter, Tochter des Konrad v. Bergen, und Heinrichs Gemahlin sie auf Lebzeiten gegen einen Jahreszins von sieben Schillingen zurückerhielten. In dieses Verhältnis kann auch noch eins der Kinder des Helfrich eintreten. Danach sollen die Güter jedoch dem Stift heimfallen. Geraten die Schuldner mit der Zinszahlung zwei Wochen in Verzug, so haben sie den doppelten Zins als Strafe zu zahlen
Gedr. Baur 1, 73
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.