Gütlicher Vergleich zwischen Christoph Ungelter von Deisenhausen namens seiner Gemahlin Walburga Besserer einerseits, David von Dettighofen namens seiner Tochter Barbara andererseits wegen des Besserer'schen Anteils an Erkheim. Appellation des Heinrich Besserer an das Reichskammergericht gegen das Urteil des Lehenhofs in seinem Prozeß mit David von Dettighofen