Passivschuld der Gemeinden Erlach und Kaltensondheim gegen Dr. Conrad Dinner, fürstlichen Rat zu Würzburg, und nach dessen Tod gegen dessen Sohn Dr. Andreas Dinner, Professor zu Altdorf, von 1.000 fl. Kapital, welches 1589 auf drei Jahre gegen Verunterpfändung etlicher Güter hergeliehen, dessen Wiedererstattung jedoch 1617 und 1618 durch Rottweiler Achts-Prozesse, sodann 1626 durch kaiserliche Exekutorialmandate angedrungen wurde, wobei die Herrschaft Seinsheim von diesem Kapital selbst vermög Rekognition von 1590 230 fl. partizipierte und die Abbezahlung der Schuld nicht zu finden ist