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Vorschußweise Zahlung von Marschkompetenzen an die eingezogenen Heerespflichtigen durch die Gemeinden ihrer Heimat im Wege der Anrechnung auf die abzuführenden Staatssteuern. Art der Zahlung, Bd. 2
Vorschußweise Zahlung von Marschkompetenzen an die eingezogenen Heerespflichtigen durch die Gemeinden ihrer Heimat im Wege der Anrechnung auf die abzuführenden Staatssteuern. Art der Zahlung, Bd. 2