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Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster sowie die fürstlich-münsterischen heimgelassenen Räte bezeugen, dass, nachdem Hermann und Lambert Feurboeter, Vater und Sohn, zur Dämpfung der ihnen obliegenden Beschwernisse das Stiftlehngut Holthaus im Kirchspiel St. Jacob in Coesfeld mit Vorwissen der fürstlich-münsterischen Räte, aber nicht mit Vorwissen und Bewilligung des Lehnherrn, gegen eine Summe Geldes an Johann Theben, Sohn des Bürgers Gerhard Theben zu Coesfeld, verkauft und überlassen haben, sie ihren Konsens zu diesem Verkauf und dieser Zession erteilen und Johann Theben mit dem Holthaus belehnen. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten Rudolf Schwicker ausgehändigt. Zeugen: Melchior Mensing und Dr. jur. Lic. Peter Hoffschlag. Siegelankündigung fehlt, Unterschrift des Stephan von Althen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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