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Bildung eines Versorgungsstocks auf Grund der Gemeinsamen Dienstordnung der staatlichen Verwaltungen und Betriebe für die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung nichtbeamteter Gefolgschaftsmitglieder. Einzelfälle.
Bildung eines Versorgungsstocks auf Grund der Gemeinsamen Dienstordnung der staatlichen Verwaltungen und Betriebe für die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung nichtbeamteter Gefolgschaftsmitglieder. Einzelfälle.