Bestätigung für den "Waldbruder" Sebastian Blaning aus Altötting, daß ihm die Niederlassung als Klausner in der Grafschaft Kempten gestattet werde, sobald er für seine Wunderberichte obrigkeitliche Zeugnisse beibringe. s. Urk. 5470; [Überlieferung: Ausfertigung]