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Antrag der Abgeordneten Dr. Leopold Casselmann und Genossen zur Änderung des Art. 23 Abs. III des Gesetzes über öffentliche Armen- und Krankenpflege (Wählbarkeit von Frauen zum Armenpflegschafts- und Gemeindewaisenrat)
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Antrag der Abgeordneten Dr. Leopold Casselmann und Genossen zur Änderung des Art. 23 Abs. III des Gesetzes über öffentliche Armen- und Krankenpflege (Wählbarkeit von Frauen zum Armenpflegschafts- und Gemeindewaisenrat)