Mordio von der Recke zu Scheppen, kurfürstlich-brandenburgischer Justiz- und Hofgerichtsrat macht bekannt, dass ihn Abt Heinrich nach dem Tod seines Vaters Gerhard, Herrn zu Witten mit dem Haus Scheppen und dem Zubehör (wie Nr. 2080) belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein von Wilhelm Alexander von Drimborn, zu Dürwiß und Baldeney, Johann von Altenbochum und Johann Heiden, Erbmarschall/Drost/Richter in Werden. - Es siegelt der Aussteller.