Das in den Jahren 1717 und 1718 durch die entstandenen hohen Wasserfluten in verschiedenen Distrikten der Grafschaft Oldenburg angetriebene und geborgene Holz und andere herrenlose Sachen, welche, insoweit solche den sich angegebenen rechtmäßigen Eigentümern nicht wiederum extradiert sind, an den Meistbietenden zu Gunsten der herrschaftlichen Kasse verkauft worden