Behandlung der den Kindern von Zoll- und Steuerbeamten bewilligten Erziehungsgelder bei Aufnahme in Waisenhäuser und andere Anstalten. Die den Pensionären und Hinterbliebenen von Beamten gewährten fortlaufenden Unterstützungen bei Aufnahme in Anstalten und Aufnahme von Kindern noch im Dienst stehender Beamter in Schulpforta