Kaspar Kantner (Cantner), Dr. iur. can., Chorherr der Alten Kapelle in Regensburg, Ulrich Prossinger, Lic. iur. can., Erhard Notscherf und Matheus Vorster, beide Ratsherren von Regensburg, entscheiden als Spruchleute im Streit zwischen Abt Johannes von St. Emmeram einerseits und Leonhart Zollner, Bürger von Regensburg, andererseits um den Amthof in Schwabelweis, dass der Abt von St. Emmeram den Amthof dem Zollner erbrechtlich verleihen soll, wofür dieser dem Abt eine zymlich hantlaiung oder anlait geben soll. Ferner soll unter anderem Zollner den Amthof innerhalb von vier Jahren wieder reparieren und ein versetztes halbes Pfund Pfennige innerhalb von acht Jahren wieder zurücklösen. Bei rechtlich festgestellter Pflichtversäumnis des Zollners kann der Abt gegen zehn Pfund Pfennige den Amthof wieder an sich ziehen. S: Veit Trainer, Propstrichter von Regensburg