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Johann von Senden, Hermanns Sohn, bekundet, daß sein Herr Johann, Bischof von Münster, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, ihm gestattet hat, den an ihn, den Aussteller, verlehnten Zehnten zu Weseke dem Heinrich von Weseke für 100 rheinische Gulden zu verpfänden, jedoch so, daß der Aussteller und seine Erben damit belehnt bleiben. Er verspricht nunmehr, den Zehnten binnen der beiden nächsten Jahre von der Verpfändung zu befreien bei Strafe des Heimfalls an den Bischof. Siegelankündigung des Ausstellers. des dinxtdages na deme sundage jubilate

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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