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Reversal des Hermann Friedrich Graf von Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt und Limburg, in dem er seine Lehntreue dafür bezeugt, dass ihm Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster am 24. Juli 1720 mit dem Gogericht zu Büren nebst Zubehör, mit dem Gogericht zu Nordhorn nebst Zubehör, auch mit dem Zehnten zu Landtdrebsten (Landersum), gelegen auf dem Rheiner Berge und zu Nienkirchen (Neuenkirchen) belehnt habe. Der Lehnbrief wurde dem bevollmächtigten gräflich-bentheimischen Geheimen Sekretär Lic. Johann Leonhard Hochschildt ausgehändigt. Zeugen: Dr. jur. Wilhelm Heinrich Steding und Dr. jur. Carl Heinrich Wibbert, Hofräte und Lehnskommissare. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn Clemens August von Bayern. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers Hermann Friedrich Graf von Bentheim

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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