Aufhebung der Standes- und Geburtsvorrechte. Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920, Beiheft: Entscheidungen des Justizministers aufgrund des § 22, Abs. 1 und 3, des Adelsgesetzes, Bd. 1