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Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster sowie die fürstlich-münsterischen heimgelassenen Räte bezeugen, dass sie, nachdem Hans Bernhard von Ließkirchen suppliziert habe, was unterschiedliche Zeller auf den Erben an seinen Vater und Bruder Hans Gerhardt von Ließkirchen im vergangenen und laufenden Jahr aus den Lehngütern geliefert hätten, er aber mangels anderthalbhundert Reichstaler, lautend auf das Stiftslehngut Westerhoff, von einem Bürger zu Münster aufnehmen möchte, ihren Konsens erteilen und bewillgen, die genannte Summe gegen Zahlung einer jährlichen Pension, ohne Holzfällen aufzunehmen und das genannte Lehngut für zehn Jahre als Unterpfand zu setzen. Siegelankündigung der Aussteller

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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