Kaufvertrag, beurkundet vom fürstlichen Herrschaftsgericht zu Scheinfeld und genehmigt vom durchlauchtigen Fürsten Johann Adolph zu Schwarzenberg, womit die fürstliche Standesherrschaft von der Bauersfrau Ursula Ruhl zu Klosterdorf zwei Grundstücke auf der Markung Schwarzenberg, nämlich den Acker Plan-Nr. 114 mit 13 Dezimalen und die Wiese Plan-Nr. 114 1/2 mit 29 Dezimalen, um einen an ihrer Rentschuld abgerechneten Kaufschilling von 100 fl eigentümlich erwarb.