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Regelung von Angelegenheiten des wasserbaufiskalischen Grundbesitzes. Allgemein
Enthält u. a.:
- Heranziehung der Reichs- und Preußischen Wasserbauverwaltung zu Beiträgen zum Reichsnährstand
- Überlassung von Grundstücken und Wasserflächen an die Wehrmacht
- Aneignung von Bodenfunden auf veräußerten domänen- und forstfiskalischen Grundstücken durch den Staat
- Abtretung wasserbaufiskalischer Grundflächen an andere Staatsverwaltungen
- Benutzung von wasserbaufiskalischen Grundstücken durch die Wehrmacht bzw. die Luftwaffe
- Vereinbarung zwischen Reich und Preußen über die Benutzung reichseigener und preußischer Grundstücke
- Gemeinsame Benutzung reichseigener und preußischer Grundstücke
- Überlassung von Ufergrundstücken für die Anlage von Uferwegen.