Eheberedung zwischen Philipp von Gemmingen und Agnes Marschelckin, beteidingt durch Dieter von Handschuhsheim (Hentschußheym) und Dieter von Gemmingen seitens des Bräutigams sowie Hans Lantschadenn zu Steinach, Ritter, und Wolf von Gemmingen seitens der Braut. Das Heiratsgut der Braut beläuft sich auf 1700 rheinische Gulden, hinterlegt als Verschreibung des Kurfürsten Ludwig [V.] auf dem Amt Neustadt (Neuwenstatt), dazu Kleidung, Schmuck etc. Der Bräutigam widerlegt 1700 rheinische Gulden, verschreibt 400 Gulden als Morgengabe, 400 Gulden für den Witwensitz und 1000 Gulden "uß sonderer fruntschaft".