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Grundsätze und Bestimmungen der Immediatkommission, Bd. 4
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I. HA Rep. 154 Immediatkommission zur Verwaltung der Vermögens- und Einkommenssteuer
Immediatkommission zur Verwaltung der Vermögens- und Einkommenssteuer >> 1. Organisation und Geschäftsführung
1815 - 1817
Enthält u.a.:
- Abstimmung mit Innenminister Schuckmann, der Zentralkommission zur Erhebung der Vermögens- und Einkommenssteuer, der Haupt-Vermögens- und Einkommenssteuer-Verwaltungskasse und der Staatsschuldentilgungskasse
- Aufstellungen über Steuereinnahmen
- Verfügungen Hardenbergs und des Finanzministers, dabei: Annahme gestempelter Tresorscheine und Steueranweisungen bei den königlichen Kassen (Zeitungsbekanntmachung).