Kurfürst Philipp von der Pfalz bevollmächtigt, nachdem ihm nach dem Tode seines Vetters und Vaters Kurfürst Friedrich I. die Landvogtei im Elsass zugefallen ist, seine Getreuen Engelhard von Neipperg, Heinrich von Rathsamhausen, beide Ritter, Raban von Talheim, und Emmerich [Ritter], dass sie, mindestens zu zweit (ine allen oder züm mynsten zweeyn under ine die daby gesin mogen), von allen Schultheißen, Heimbürgen und Einwohnern in der Landvogtei Huldigung, Gelübde und Eide entgegennehmen. Dagegen sollen sie ihnen zusagen, dass der Pfalzgraf ihnen ein gnädiger Herr sein und ihre Rechte anerkennen will. Der Aussteller befiehlt mit dem Schreiben den Schultheißen, Heimbürgen und Einwohnern in der Landvogtei die Huldigung gegenüber seinen Bevollmächtigten.