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Eine im Geheimen erhaltene kurbayerische Verordnung vom 14. März 1774, vermög der in dortigen Landen ein Generalstreif auf das herrenlose Gesindel vorgenommen werden solle, weswegen an die Nürnbergischen Pflegämter, die an die Oberpfälzisch-Bayerischen Ämter stoßen, reskribiert worden, an dem nämlichen Tag einen Gegenstreif zu veranstalten

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Staatsarchiv Nürnberg
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