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Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt Egbert Niehaus mit dem lehnrührigen Erbe und Gut Wennemaring im Kirchspiel Alstätte, welches der Fürstbischof zuvor dessen Bruder Gerhard Hermann Niehaus zu Lehen gegeben hatte. Die Lehnsurkunde wird dem bevollmächtigten Kanzleiagenten Johann Franz Humke ausgehändigt. Zeugen: Hermann Caspar von Hanxleben, Christoph Bernhard Schüching und Bernhard Anton Homeier, Lehnkammerkommissare und Hofräte. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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