Die auf die Zirkularverfügung vom 19.8.1847 erstatteten Berichte der Regierungspräsidien über das von den Regierungskanzlisten und Diätarien geforderte tägliche Arbeitspensum, über Abschätzung der Kanzleiarbeiten und über den Kanzleischreibern bewilligten Lohnsätze