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Teuerungszulagen an die Invaliden, Witwen und Waisen durch die sächsischen Knappschaftspensionskassen und durch das Reich, Bd. 2
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Darin: Druckschriften u.a.: von Satzungen, Übersichten, Bekanntmachungen und Berichte der deutscher und Oberschlesischen Knappschaftsvereine.- Reichsgesetzblatt Nr. 114, 1921.
Registratursignatur: 87 V Ab; I 43
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).